ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachfolgenden  Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht bindend. Die Auftragsbestätigung gilt insoweit als ausdrücklicher Widerspruch gegen anders lautende, ggf. mit der Bestellung übergebene Geschäftsbedingungen des Bestellers. Schadensansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

 

1. ANGEBOT

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

 

2. UMFANG DER LIEFERUNG

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers massgebend. Im Falle eines Angebotes des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme des Angebotes, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

 

2b. LIEFERZEITEN

Lieferzeiten rechnen vom Tag der Auftragsbestätigung an und werden möglichst annähernd eingehalten, jedoch nicht vor Beibringen der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb dem Willen des Lieferers liegen. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Dem Besteller steht bei Terminüberschreitungen weder das Recht auf Schadensersatz noch auf Deckungskauf zu.

 

2c. VERSAND

 erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

 

3. RECHT DES LIEFERERS AUF RÃœCKTRITT

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitt 2b der Lieferbedingungen und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

 

4. RECHT DES BESTELLERS AUF RÃœCKTRITT

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird, oder der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.

 

5. VERTRAGSRÃœCKTRITT

Tritt der Käufer nach eigenem Verschulden vom Kauf zurück so ist er verpflichtet 35 % des Kaufpreises zu erstatten. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden gegen Nachweis geltend zu machen.

 

6. PREIS UND ZAHLUNG

Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschliesslich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Unsere Forderungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug oder innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zahlbar. Bei Zahlungsverzug kommen 15% Verzugszinsen in Anrechnung.

 

7. GARANTIE

Bei unseren Erzeugnissen übernehmen wir für sachgemässe Ausführung eine Garantie von 6 Monaten vom Tage der Lieferung an gerechnet. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass Erzeugnisse, die während der Garantiezeit bei normalem Betrieb durch nachweisbaren Material- bzw. Fabrikationsfehler defekt werden, in unserem Werk oder beim Besteller instand gesetzt werden. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Anfallende Transport- bzw. Reisekosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beschädigungen, die durch fehlerhafte Bedienung, übermässige Beanspruchung, natürliche Abnutzung und dergleichen entstehen. Werden vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe ohne Erlaubnis des Lieferers am Erzeugnis vorgenommen, so erlischt je Garantieverpflichtung. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

 

8. BEANSTANDUNGEN,

 wegen Menge und Beschaffenheit der gelieferten Erzeugnisse, können nur innerhalb 8 Tage berücksichtigt werden.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages unser unbestreitbares Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Gesamtforderungen aller aus der Geschäftsverbindung angefallenen Ansprüche.

Wird die Ware durch Einbau, Weiterbau oder sonstige Veränderungen mit einer anderen Sache verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen oder eingebauten Sache in Höhe des Rechnungsbetrages.

 

10. ERFÃœLLUNGSORT

für Lieferung und Zahlung ist Waldbrunn.

 

11. GERICHTSSTAND

bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Mosbach. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers gemäss BDSG.